Viele Menschen langweilt es, sich mit dem Thema auseinander zu setzen! Trotzdem wird es wohl immer wichtiger, und das so früh wie möglich, zu verstehen, wie die Dinge funktionieren.

Hier sollen Sie Einsicht in die Welt der Finanzen bekommen. Es gibt Fachliches, Beiträge aus der Presse, Skuriles rund ums Geld, Geschichtliches und vieles mehr.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim lesen und danke Ihnen für Ihre Anregungen und Ideen.

Herzliche Grüße,
Ihr André Leyens

(Bild: low500/pixelio.de)

Kommt nun der Pflege-Riester?

Gestern verabschiedete das Bundeskabinett sowohl das umstrittene Betreuungsgeld als auch den Pflege-Riester. Natürlich entbrennt nun wieder eine Diskussion über das Für und Wieder von solchen Maßnahmen.

Dem Thema dieses Blogs folgend, möchte ich mich hier des Themas Pflege-Riester kurs annehmen.

Nach dem heutigen Stand soll diese staatliche Förderung, die im Januar 2013 in Kraft treten soll,  wie folgt funktionieren:

Will ein gesetzlicher oder privat Krankenversicherter neben den geseztlichen Leistungen zusätzlich für den Pflegefall vorsorgen, soll er einkommensunabhängig eine staatliche Unterstützung von 60,- € jährlich erhalten, wenn er selbst mindestens 120,- € im Jahr aufwendet und für die Pflegestufe 3 (die bislang höchste Pflegestufe), ein Leistung von mindestens 600,- € monatlich absichert.

Jetzt kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob ein Zuschuss von 5,- € im Monat wirklich ausschlaggebend für eine private Vorsorge sein wird, oder ob eine zusätzliche Absicherung von 600,- € monalich ausreichend ist.

Für mich, der fast täglich mit solchen Fragen konfrontiert wird und demnach mit meinen Kunden hier auch entsprechende Entscheidungen und Konzepte absprechen muss, ist aber vielmehr die Aussage hinter Aussage maßgeblich!

In meinem Beruf kann es mich nicht treffen!!!

Diese oder eine ähnliche Aussage höre ich oft in meinen Beratungsgesprächen, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung geht, ganz besonders dann, wenn mein(e) Gesprächspartner(in) zu den "Schreibtischtätern" gehört, sei es Anwalt, Arzt, Ingenieur, Sekretär, usw....

Viele denken an irgendwelche körperlichen Gebrächen, wenn man sie nach möglichen Gründen für eine Berufsunfähigkeit fragt. Und zwangsläufig tauchen diese körperlichen Gebrächen eher in risikobehafteten Berufen auf, wie zum Beispiel Altenpfleger,Dachdecker oder Fliesenleger. Doch ein solcher Gedankengang kommt in diesem Umfeld einfach zu kurz.

Das geringere "Risiko" durch körperliche Versehrung berufsunfähig zu werden, schlägt sich per se in die Beitragskalkulation nieder. So wird der Fleisenleger ein Vielfaches des Beitrages eines so genannten Schreibtischtäters zahlen müssen.

Doch heißt dies gleichzeitig, dass dieser Schreibtischtäter eine solche Absicherung im Grunde gar nicht braucht?
Mit nichten!!!