Diese oder eine ähnliche Aussage höre ich oft in meinen Beratungsgesprächen, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung geht, ganz besonders dann, wenn mein(e) Gesprächspartner(in) zu den "Schreibtischtätern" gehört, sei es Anwalt, Arzt, Ingenieur, Sekretär, usw....
Viele denken an irgendwelche körperlichen Gebrächen, wenn man sie nach möglichen Gründen für eine Berufsunfähigkeit fragt. Und zwangsläufig tauchen diese körperlichen Gebrächen eher in risikobehafteten Berufen auf, wie zum Beispiel Altenpfleger,Dachdecker oder Fliesenleger. Doch ein solcher Gedankengang kommt in diesem Umfeld einfach zu kurz.
Das geringere "Risiko" durch körperliche Versehrung berufsunfähig zu werden, schlägt sich per se in die Beitragskalkulation nieder. So wird der Fleisenleger ein Vielfaches des Beitrages eines so genannten Schreibtischtäters zahlen müssen.
Doch heißt dies gleichzeitig, dass dieser Schreibtischtäter eine solche Absicherung im Grunde gar nicht braucht?
Mit nichten!!!
Es käme nämlich dem Tatbestand gleich, die wachsende Gefahr eine psychologischen Erkrankung zu unterschätzen oder gar komplett auszublenden.
Am 06.06.2012 hat die Bundespsychotherapeutenkammer noch ihre Studie zu diesbezüglichen Fehltagen veröffentlich. Demnach haben sich die Fehltage im Job aufgrund psychischer Leiden wie Burnout und Depressionen seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt.
Ein weiterer kurzer Auszug aus der Pressemitteilung: "Im Jahr 2004 fehlten 100 Versicherte 0,6 Tage aufgrund von Burnout, im
Jahr 2011 waren es schon neun Tage. Ihr Anteil an allen Fehltagen
aufgrund psychischer Erkrankungen ist aber noch gering. Im Jahr 2011
waren 100 Versicherte rund 200 Tage aufgrund seelischer Leiden
arbeitsunfähig. Im Vergleich zu psychischen Erkrankungen machen die
Ausfälle aufgrund von Burnout also nur 4,5 Prozent der Fehltage aus."
Auch Verbraucherschützer sind sich in diesem Punkt mittlerweile einig und raten jedem arbeitendem Mitbürger zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung! Nehmen Sie diesen Rat ersnt und sprechen Sie den Autor oder Ihren persönlichen Vermittler an. Tun Sie es vor allen Dingen frühzeitig, denn bereits eingetretene Erkrankungen erschweren die Annahme Ihres Antrages. Im günstigen Falle wird diese Vorerkrankungen mit einem Beitragsaufschlag belegt. Es kann aber auch zum Leistungsausschluss oder schlimmstenfalls zur Ablehung Ihres Antrages kommen!!
Zum Schluss noch einen besonderen Hinweis an die Mitgleider von beruflichen Versorgungswerken, wie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte.
Oftmals ist in den Statuten der Versorgungswerke festgelegt, dass Berufsunfähigkeiten nach deren Bedingungen nur dann vorliegt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner, seiner Ausbildung entsprechender Tätigkeit nachzugehen. Das bedeutet zum Beispiel für einen (Chef-)Arzt (Originalaussage aus einem Anruf bei dem Versorgungswerkes einer meiner Kunden, einem Chirurgen!), "dass er für uns nicht berufsunfähig ist, wenn er zum Beispiel noch medizinische Gutachten für einen Lebensversicherer erstellen könnte. Wir empfehlen unseren Mitgliedern dringend eine private Vorsorge für diesen Bereich zu treffen!"
Fragen Sie also direkt bei Ihrem Versorgungswerk nach, wie es diese Sachlage für Ihren persönlichen Fall sieht. Dies gilt im Übrigen auch für die dort in Aussicht gestellte Altersvorsorge. Viele Versorgungswerke leiden unter den gleichen Schwierigkeiten wie die Gesetzliche Rentenversicherung: immer mehr Ältere und Leistungsempfänger und immer weniger Beitragszahler!
Haben Sie Fragen oder wollen Sie sich persönlich beraten lassen? Dann schreiben Sie mir unter andre.leyens@leyens.de (Betreff: Artikel zu BU im Blog "Finanzen zum Anfassen")
vor 7 Jahren